Entgelttransparenzrichtlinie
Hier geht es um die „RICHTLINIE (EU) 2023/970 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen“
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023L0970
Die Richtlinie ist am 06.06.2023 in Kraft getreten; die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen, die Frist zur Umsetzung endet am 07.06.2026.
Siehe auch den Beitrag von Rolfs/Lex, NZA 2023, 1353 ff..
(Letzte Aktualisierung: 05.04.2024)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt