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Arbeitsrecht

Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

Die Abkürzung steht für das Familienpflegezeitgesetz vom 06.12.2011 (BGBl. I S. 2564), das durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) geändert worden ist.

 

(Letzte Aktualisierung: 03.08.2017)

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