Gedankliche Zuordnung
Hierbei handelt es sich um eine von drei Fallgruppen der Vertretungsbefristung. Da in dieser Fallgruppe die Gefahr des Rechtsmissbrauchs (Gefahr der Umgehung der Regeln über befristete Arbeitsverhältnisse), besonders groß ist, werden Fälle dieser Fallgruppe durch die Rechtsprechung besonders kritisch gesehen. Siehe dazu auch EuGH, Urt. v. 21.9.2016 – C-614/15 (Rodica Popescu u.a. und BAG, Urt. v. 24.8.2016 – 7 AZR 41/15).
(Letzte Aktualisierung: 09.12.2016)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt