InsoGeldFestV 2020
Die Abkürzung steht für die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2020 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2020), Verordnung v. 02.10.2019, BGBl. S. 1413.
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld beträgt im Jahr 2020 0,06%.
(Letzte Aktualisierung: 27.01.2020)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt