Kurzarbeit
Bei der Kurzarbeit handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer. Kurzarbeit betrifft nicht notwendigerweise alle Arbeitnehmer eines Betriebes.
Es ist auch eine Kurzarbeit in dem Sinne denkbar, dass der Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit gar keine Arbeit leistet, sog. Kurzarbeit 0.
Siehe dazu auch §§ 95 ff. SGB III
Zur Frage eines Übergangs von Kurzarbeit zu einer betriebsbedingten Kündigung siehe den Aufsatz von Bürger/Müller in DB 2020, 1233 ff.
Zu den Themen Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld siehe auch den Beitrag von Röder/Nemetz in DB 2019, 2633.
(Letzte Aktualisierung: 16.06.2020)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt