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Arbeitsrecht

Ordentliche Kündigung

Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man eine Kündigung, die fristgemäß erfolgt, d. h. eine Kündigung, die unter Beachtung der im Einzelfall maßgeblichen Kündigungsfrist ausgesprochen wird.

Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung wird bei der außerordentlichen Kündigung die für eine fristgemäße Kündigung maßgebliche Kündigungsfrist unterschritten. Meistens erfolgt die außerordentliche Kündigung fristlos.

Siehe auch unsere Ausführungen zu den Stichworten Kündigung / Kündigungsfrist / Außerordentliche Kündigung

(Letzte Aktualisierung: 18.07.2013)