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Arbeitsrecht

Outsourcing (Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers)

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss der Arbeitgeber grundsätzlich auch dann nicht von einem Outsourcing absehen, wenn dadurch einem Arbeitsverhältnis die Grundlage entzogen wird, das ordentlich nicht mehr kündbar ist (BAG, Urt. v. 18.06.2015  – 2 AZR 480/14). Die Vergabe der Aufgaben (nur) eines einzelnen – ordentlich unkündbaren – Arbeitnehmers an ein Drittunternehmen ist demnach nicht schon per se rechtsmissbräuchlich.

(Letzte Aktualisierung: 14.12.2015)

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