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Arbeitsrecht

Personalrat

Der Personalrat ist die kollektivrechtliche Arbeitnehmervertretung in einer Dienststelle, also der betrieblichen Einheit eines öffentlich-rechtlich organisierten Arbeitgebers. Die Rechte und Pflichten der Parteien der Dienststelle sind für Dienststellen des Bundes im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und für die des Landes im jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz (z. B. PersVG Mecklenburg-Vorpommern) geregelt.

Für Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung besteht gem. § 83 BPersVG bzw. z.B. § 87 PersVG MV eine aufdrängende Sonderzuweisung zu den Verwaltungsgerichten, wobei die Vorschriften über das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren nach den §§ 80 ff. Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), also insbesondere der Amtsermittlungsgrundsatz, Anwendung finden.

(Letzte Aktualisierung: 05.08.2015)