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Arbeitsrecht

SchwarzArbG

Die Abkürzung „SchwarzArbG“ steht für das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23.07.2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Art. 32 des Gesetzes v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2451) geändert worden ist.

(Letzte Aktualisierung: 14.02.2020)

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