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Arbeitsrecht

VGZ

Die Abkürzung steht für die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit. In dieser sind die beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP), vertreten. Durch die VGZ werden Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften, die im Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vertreten sind, von beiden Verbänden gemeinsam geführt. Besetzt ist die VGZ paritätisch mit den Vertretern der jeweiligen Tarif- bzw. Verhandlungskommissionen der beiden Verbände.

(Letzte Aktualisierung: 06.01.2020)

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