Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb?
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden (BAG, Urt. v. 19.10.2017 – 8 AZR 845/15):
„Die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung entwickelten Grundsätze sind in Kleinbetrieben i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 KSchG nicht anwendbar.“
(Letzte Aktualisierung: 03.04.2018)
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