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Arbeitsrecht

ZSBA

Zum 01.02.2020 hat die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Arbeit aufgenommen. Die ZSBA ist bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der BA (ZAV) in Bonn angesiedelt.

Mit der Einrichtung der ZSBA werden drei wesentliche Ziele verfolgt:

  • Anerkennungssuchenden, die sich im Ausland befinden, einen bundesweit zentralen Ansprechpartner anzubieten,
  • zuständige Stellen von der kommunikationsintensiven Beratung der Antragstellenden zu entlasten,
  • das Anerkennungsverfahren transparenter und für den einzelnen Antragstellenden effizienter zu gestalten.

Die ZSBA hat die Aufgabe, Anerkennungssuchende, die sich im Ausland befinden, über die Aussichten und Voraussetzungen eines Anerkennungsverfahrens bzw. der Berufszulassung und die damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Fragen im konkreten Fall zu beraten und durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland zu begleiten (Lotsenfunktion).

Zu ihrem Angebot gehört auch die Beratung zu einem möglichen Beschäftigungsort, die Unterstützung der Antragstellenden bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und deren Weiterleitung an die zuständige Stelle sowie die Vermittlung von Kontakten zu inländischen Arbeitgebern und Qualifizierungsangeboten.

Die ZSBA schließt als bundesweit zentrale Anlaufstelle für im Ausland lebende Anerkennungssuchende eine Lücke im vorhandenen Beratungsangebot. Sie arbeitet eng mit den vorhandenen Beratungs- und Informationsstrukturen zusammen und baut auf diesen auf. Die ZSBA wird als Modellvorhaben durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zunächst für eine Phase von vier Jahren gefördert.

(Letzte Aktualisierung: 30.12.2019)

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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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