Betriebsrat (Verantwortlichkeit für Datenschutz)
Der Betriebsrat ist – neben dem jeweils betroffenen Arbeitgeber – als Verantwortlicher für den Datenschutz anzusehen (siehe dazu auch den Beitrag von Kleinebrink in DB 2018, 2566 ff.).
(Letzte Aktualisierung: 31.10.2018)