DNG
Die Abkürzung steht für das Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors, kurz Datennutzungsgesetz v. 16.07.2021 (BGBl. I S. 2941, 2942; 4114). Das Gesetz wurde als Art. 2 des Gesetzes v. 16.07.2021 vom Bundestag beschlossen. Es trat gem. Art. 3 Satz 1 dieses Gesetzes am 23.07.2021 in Kraft.
(Letzte Aktualisierung: 20.10.2023)