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EU-US Data Privacy Framework

Hierbei handelt es sich um einen sog. Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023. Es ist schon der dritte Beschluss dieser Art. Die beiden Vorgänger waren am EuGH gescheitert. Im Kern geht es um Datentransfers an Empfänger in den USA. Das ganze stützt sich auf Art. 45 Abs. 1 Satz 1 DS-GVO.

Siehe dazu auch den Beitrag von Hanßen in DB 2023, 1777 ff. [„Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework“].

(Letzte Aktualisierung: 16.08.2023)

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