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Erbrecht

Alleinerbe

Alleinerbe ist der, der alleine Rechtsnachfolger des Erblassers ist. Gibt es mehrere Erben, so spricht man von Miterben einer Erbengemeinschaft.

(Letzte Aktualisierung: 27.02.2018)

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Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

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