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Erbrecht

Fall Kohl

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Fall, der den früheren deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl bzw. dessen Witwe betrifft, entschieden (BGH, Teilurt. v. 29.11.2021 – VI ZR 258/18, NJW-Spezial 2022, 71):

„Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung wird grundsätzlich erst mit Rechtskraft eines dem Verletzten die Geldentschädigung zusprechenden Urteils vererblich; ein nicht rechtskräftiges, nur vorläufig vollstreckbares Urteil genügt nicht (Fortführungen Senatsurteile vom 23. Mai 2017 – VI ZR 261/16, BGHZ 215, 117 und vom 29. April 2014 – VI ZR 246/12, BGHZ 201, 45 Rn. 24).“

(Letzte Aktualisierung: 09.03.2022)

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Pia Roggendorff-Jentsch
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