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Erbrecht

FamFG

Die Abkürzung steht für das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit v. 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2633) geändert worden ist.

(Letzte Aktualisierung: 10.03.2020)

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Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

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