Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dort ist normiert, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige Verfügung (also kein Testament und keinen Erbvertrag) hinterlassen hat. Erben mehrere Personen, so wird damit auch geregelt, wie groß der Anteil des Einzelnen an der Erbengemeinschaft ist.
(Letzte Aktualisierung: 30.07.2013)
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