Grobe Unbilligkeit (Zugewinn)
Siehe dazu § 1381 BGB sowie den Beitrag von Kogel in NJW 2022, 1580 ff. [„Der Rettungsanker der groben Unbilligkeit beim Zugewinn“].
(Letzte Aktualisierung: 08.06.2022)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Siehe dazu § 1381 BGB sowie den Beitrag von Kogel in NJW 2022, 1580 ff. [„Der Rettungsanker der groben Unbilligkeit beim Zugewinn“].
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