Schlüsselgewalt
Hier geht es um eine im BGB gesetzlich geregelte Verpflichtungsermächtigung (siehe dazu § 1357 BGB).
Der BGH hat entschieden, dass – gestützt auf § 1357 BGB – ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen kann (BGH, Urt. v. 28.02.2018 – XII ZR 94/17).
(Letzte Aktualisierung: 05.03.2018)