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Familienrecht

UhVorschG / UVG

Die Abkürzungen stehen für das Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.2007 (BGBl. I S. 1446), das zuletzt durch Art. 38 des Gesetzes v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2451) geändert worden ist.

(Letzte Aktualisierung: 17.06.2020)

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Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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