Abandonrecht
Hier geht es um das auch als Preisgaberecht bezeichnete Recht eines Gesellschafters nach § 27 GmbHG, der Gesellschaft seinen Gesellschaftsanteil zur Verfügung zu stellen.
Siehe auch den Beitrag von Leuering/Rubner in NJW-Spezial 2021, 143.
(Letzte Aktualisierung: 08.04.2021)
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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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