Bilanzgarantie
Hier geht es um einen Begriff aus dem Bereich Unternehmenskauf. Mit einer Bilanzgarantie garantiert der Verkäufer die „Richtigkeit“ des Jahresabschlusses bzw. dessen korrekte Aufstellung zu einem zurückliegenden Bilanzstichtag (Bergjan/Schäfer, DB 2016, 2587 (2587).
Siehe hierzu auch das Urteil des OLG Frankfurt/M. (OLG Frankfurt/M., Urt. v. 7.5.2015 – 26 U 35/12) und den Beitrag von Bergjan/Schäfer in DB 2016, S. 2587 ff.
(Letzte Aktualisierung: 07.11.2016)
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