Handelsvertreter
Handelsvertreter ist nach § 84 Abs. 1 Satz 1 HGB, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.
Der Handelsvertreter ist ständiger Absatzmittler eines anderen Unternehmers und als solcher selbstständiger Gewerbetreibender (so Hopt, HGB, 41. Aufl. 2022, § 84, Rn. 1). Der Handelsvertreter ist nicht notwendigerweise Kaufmann (§ 84 Abs. 4 HGB).
Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Handelsvertreterausgleichsanspruch,
(Letzte Aktualisierung: 05.04.2022)
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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt