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Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsvertreter

Handelsvertreter ist nach § 84 Abs. 1 Satz 1 HGB, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

Der Handelsvertreter ist ständiger Absatzmittler eines anderen Unternehmers und als solcher selbstständiger Gewerbetreibender (so Hopt, HGB, 41. Aufl. 2022, § 84, Rn. 1). Der Handelsvertreter ist nicht notwendigerweise Kaufmann (§ 84 Abs. 4 HGB).

Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Handelsvertreterausgleichsanspruch,

(Letzte Aktualisierung: 05.04.2022)

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