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Handels- und Gesellschaftsrecht

Vertragshändler

Vertragshändler ist, wer unter Dauervertrag Waren kauft und diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiterveräußert (so Hopt, HGB, 41. Aufl. 2022, § 84, Rn. 10). Der Vertragshändler wird auch als Eigenhändler bezeichnet. Der Vertragshändler darf nicht mit dem Handelsvertreter i.S.d. § 84 ff. HGB verwechselt werden (zur Abgrenzung siehe auch Hopt, a.a.O.).

(Letzte Aktualisierung: 05.04.2022)

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