Rauschgifthandel (Verdacht)
Das AG Frankfurt hat entschieden, dass die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Rauschgift gerechtfertigt ist (AG Frankfurt a. M., Urt. v. 06.02.2019 – 33 C 2815/18).
(Letzte Aktualisierung: 11.03.2019)
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