Schimmel
Das AG Bielefeld hat entschieden, dass Schimmel im Kinderzimmer einer Mietwohnung den Mieter grundsätzlich zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt (AG Bielefeld, Urt. v. 03.07.2019 – 415 C 56/18).
(Letzte Aktualisierung: 04.11.2019)
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