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Kündigungsgründe Mietwohnung A-Z

Taubenfüttern

AG Bonn, Urt. v. 20.04.2018 – 204 C 204/17:

„Es besteht eine Befugnis zur außerordentlichen Kündigung eines Wohnungsmietvertrages, wenn der Mieter Tauben füttert und sich die dadurch bewirkten Immissionen in hygienischer und akustischer Hinsicht als erhebliche Belästigung für andere Mieter auswirken.“

(Letzte Aktualisierung: 09.08.2018)