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Kündigungsgründe Mietwohnung A-Z

Temperatur

Erhitzt sich eine Dachgeschosswohnung im Sommer auf mehr als 46 Grad, kann der Mieter den Wohnungsmietvertrag fristlos kündigen (Berliner Verfassungsgerichtshof, Beschl. v. 20.03.2007 – 40/06).

(Letzte Aktualisierung: 09.08.2018)

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