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Gesundheit / Medizinrecht

Ärzte-ZV/ÄZV

Die Abkürzung steht für die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-25, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Art. 6 der Verordnung v. 07.07.2017 (BGBl. I S. 2842) geändert worden ist.

(Letzte Aktualisierung: 16.05.2019)

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