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Gesundheit / Medizinrecht

Bema 106 (sk)

Es handelt sich um eine Gebührenziffer im sog. einheitlichen Bewertungsmaßstab, kurz Bema. Diese Ziffer ist einschlägig bei der Beseitigung scharfer Zahnkanten oder störender Prothesenränder oder Ähnlichem. Sie kann je Sitzung abgerechnet werden. Die Bewertungszahl beträgt 10.

Die entsprechende Gebührenposition in der GOZ ist die Nr. 403.

(Letzte Aktualisierung: 08.07.2019)

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