Startseite | Stichworte | Bema 107 (Zst)
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/medizinrecht/bema-107-zst
Gesundheit / Medizinrecht

Bema 107 (Zst)

Es handelt sich um eine Gebührenziffer im sog. einheitlichen Bewertungsmaßstab, kurz Bema. Diese Ziffer ist einschlägig bei dem Entfernen harter Zahnbeläge. Sie ist je Sitzung, aber nur einmal pro Kalenderjahr abrechenbar. Die Bewertungszahl beträgt 17.

Die entsprechenden Gebühren nach der GOZ ergeben sich aus den Ziffern 4050 und 4055 (einwurzeliger bzw. mehrwurzeliger Zahn).

(Letzte Aktualisierung: 08.07.2019)

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x