Startseite | Stichworte | Corona-Hygiene-Pauschale
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/medizinrecht/corona-hygiene-pauschale
Gesundheit / Medizinrecht

Corona-Hygiene-Pauschale

Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) haben gemeinsam eine Vereinbarung getroffen. Dadurch soll dem durch die COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Aufwand für Schutzkleidung und Hygienemaßnahmen Rechnung getragen werden.

Zahnärzte können ab sofort eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 EUR je Sitzung abrechnen. Diese Vergütung ist laut Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen analog zur GOZ-Nr. 3010 zu berechnen.

Der Beschluss gilt zunächst bis zum 31.07.2020.

(Letzte Aktualisierung: 15.04.2020)

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt