CoronaImpfV
Das ist die Abkürzung für die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung, kurz CoronaImpfV).
Diese Verordnung ist mit Wirkung vom 15.12.2020 in Kraft getreten. Sie tritt mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Abs. 1 Satz 2 IfSG außer Kraft, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31.03.2021.
(Letzte Aktualisierung: 04.01.2021)
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