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Gesundheit / Medizinrecht

CoronaImpfV

Das ist die Abkürzung für die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung, kurz CoronaImpfV). Es handelt sich genauer um die Coronavirus-Impfverordnung v. 30.08.2021 (BAnz AT 31.08.2021 V1), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung v. 16.12.2021 (BAnz AT 17.12.2021 V1) geändert worden ist.

(Letzte Aktualisierung: 29.12.2021)

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