GSVG (Referentenentwurf)
Hierbei handelt es sich um eine Abkürzung für das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz).
Mit Bearbeitungsstand 15.06.2023 wurde der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune vorgelegt, der u.a. Regelungen zu sog. Primärversorgungszentren und Gesundheitskiosken enthält.
(Letzte Aktualisierung: 19.07.2023)
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