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Gesundheit / Medizinrecht

HWG – Heilmittelwerbegesetz

Die Abkürzung „HWG“ steht für das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz) in der Fassung der Bekanntmachung v. 19.10.1994 (BGBl. I S. 3068), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 28.04.2020 (BGBl. I S. 960).

(Letzte Aktualisierung: 03.06.2020)

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