KBR
Hierbei handelt es sich um eine Abkürzung nach dem BEMA (Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnmedizinische Leistungen) und steht für Kieferbruchbehandlungen, eine von mehreren Leistungsarten bzw. Kategorien des BEMA.
(Letzte Aktualisierung: 23.09.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt
Aigerim Rachimow, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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