MKV
Die Abkürzung steht für das Wort Mehrkostenvereinbarung. Es handelt sich um einen Begriff aus dem Gebührenrecht für Zahnärzte. Zu Einzelheiten s. § 28 Abs. 2 SGB V.
(Letzte Aktualisierung: 27.06.2019)
Die Abkürzung steht für das Wort Mehrkostenvereinbarung. Es handelt sich um einen Begriff aus dem Gebührenrecht für Zahnärzte. Zu Einzelheiten s. § 28 Abs. 2 SGB V.
(Letzte Aktualisierung: 27.06.2019)