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Gesundheit / Medizinrecht

Pflegerecht

Die Inhalte des Pflegerechtes sind nirgendwo so recht definiert. Das liegt daran, dass einerseits pflegerechtliche Themen kein Ausbildungsbestandteil der Fachanwaltsausbildung Medizinrecht sind und es andererseits einen Fachanwalt für Pflegerecht nicht gibt. Wir bearbeiten durch Fachanwälte für Medizin- und Sozialrecht in großem Umfang erfolgreich Fälle im gesamten Pflegerecht zu dem nach unserer Beratungsphilosophie folgendes gehört:

  1. Leistungsrecht (Patient gegen Pflege- und Krankenkasse), z. B. Einordnung in die Pflegestufe, Widersprüche gegen Leistungsablehnungen, z. B. intensivmedizinische Versorgung, Pflegebett, Rollstuhl, Pflegegeld, Recht der Pflegepersonen usw.
  2. Leistungserbringerrecht (ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung gegen Pflege- und Krankenkasse), z. B. Abschluss, Nachverhandlung, Kündigung oder Abmahnung von Versorgungs- und
  3. Vergütungsvereinbarungen SGB XI und SGB V, Begleitung von Pflegesatzverhandlungen und Vergütungsvereinbarungen, Regressangelegenheiten, Widersprüche und Klagen gegen Mangelbescheide der Qualitätsprüfungen, einstweilige Anordnungen und Klagen beim Sozialgericht gegen Transparenzberichtsveröffentlichungen, MDK- Prüfungen, Vergütungsstreitigkeiten, Entwurf von Pflegeverträgen, Zeitvergütungsverträgen u.v.m.

  4. Heimrecht (Pflegeeinrichtung oder Vermieter gegen Träger der Heimaufsicht und Krankenkassen), z. B. Vorgehen gegen Statusfeststellungsbescheide der Heimaufsichten, Abwehr von Zwangs- und Ordnungsgeldern, Gestaltung von rechtssicheren Verträgen Betreutes Wohnen, ambulant betreute Wohngruppen, Heimverträge einschließlich Vergütungserhöhungen, Investitionskostenbescheide, gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, besonderes Mietrecht (WBVG …) u.v.m.
  5. Haftungs- Straf- und Medizinrecht (Einrichtung gegen Patient oder Staatsanwaltschaft), z. B. Verteidigung in Ermittlungsverfahren und Strafsachen, Abwehr unberechtigter zivilrechtlicher Ansprüche von Patienten (Schmerzensgeld …)

(Letzte Aktualisierung: 29.07.2013)