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Gesundheit / Medizinrecht

PZR

Die Abkürzung steht für professionelle Zahnreinigung. Es handelt sich um eine von den meisten Zahnarztpraxen angebotene Dienstleistung. Sie wird entweder durch den Zahnarzt selbst oder entsprechend geschultes Praxispersonal durchgeführt. Eine PZR beinhaltet u.a. das Entfernen von harten und weichen Zahnbelägen sowie das Fluoridieren der Zähne.

Die PZR gehört nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenngleich im Einzelfall Zuschüsse gewährt werden. Die Kosten belaufen sich meist auf 80 bis 120 Euro.

(Letzte Aktualisierung: 06.01.2017)