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Gesundheit / Medizinrecht

ZPP

Hierbei handelt es sich um die Abkürzung für die Zentrale Prüfstelle Prävention. Es handelt sich um eine Kooperation von gesetzlichen Krankenkassen. Ziel ist es, die Qualität von Präventionskursen zu gewährleisten.

Die ZPP prüft potenzielle Kursangebote nach bestimmten Kriterien und vergibt ein Prüf­siegel. Das Siegel wird in vier Bereichen vergeben:

– Bewegung,

– Ernährung,

– Stress­be­wältigung

– Entspannung und Suchtmittel­konsum.

Siehe auch § 20 SGB V.

(Letzte Aktualisierung: 18.07.2019)

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