Ehrverletzende Aussagen über den Vermieter
Wie das Amtsgericht (AG) München am 19.03.2015 entschieden hat – 412 C 29251/14 – rechtfertigen unwahre und ehrverletzende Aussagen über den Vermieter die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
(Letzte Aktualisierung: 19.10.2015)
Unsere Standorte finden Sie hier.