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Mietrecht / WEG-Recht

Funkantenne

Die Installation einer Funkantenne bzw. Amateurfunkantenne auf dem Dach eines Gebäudes ist eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG. Sie bedarf der Zustimmung aller durch die Veränderung betroffenen bzw. in ihren Rechten beeinträchtigten Wohnungseigentümer.

(Letzte Aktualisierung: 18.05.2017)

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