Startseite | Stichworte | Funkantenne
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/mietrecht-weg-recht/funkantenne
Mietrecht / WEG-Recht

Funkantenne

Die Installation einer Funkantenne bzw. Amateurfunkantenne auf dem Dach eines Gebäudes ist eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG. Sie bedarf der Zustimmung aller durch die Veränderung betroffenen bzw. in ihren Rechten beeinträchtigten Wohnungseigentümer.

(Letzte Aktualisierung: 18.05.2017)