https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/mietrecht-weg-recht/gemeinschaftliches-eigentum-weg/
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Mietrecht / WEG-Recht
Gemeinschaftliches Eigentum (WEG)
Nach § 1 Abs. 5 WEG sind gemeinschaftliches Eigentum im Sinne des WEG das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.
(Letzte Aktualisierung: 09.05.2016)
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