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Mietrecht / WEG-Recht

HeizkostenVO

Die Abkürzung steht für die Verordnung über Heizkostenabrechnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 05.10.2009 (BGBl. I S. 3250), die durch Art. 1 der Verordnung v. 24.11.2021 (BGBl. I S. 4964) geändert worden ist.

Siehe auch den Beitrag von Drasdo in NJW-Spezial 2022, 225 [„Heizkostenverordnung: Immer oder nimmer?“].

(Letzte Aktualisierung: 08.06.2022)

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Henrike Butenberg
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