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Mietrecht / WEG-Recht

Kappungsgrenze, § 559 Abs. 3a BGB

Eingeführt mit dem Inkrafttreten des Mietrechtsanpassungsgesetzes zum 01.01.2019 darf abhängig von der Ausgangsmiete die Miete wegen einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren um höchstens 3 EUR/m² erhöht werden. Sofern die Miete unterhalb von 7 EUR/m² liegt, darf die Erhöhung infolge einer Modernisierung nur 2 EUR/m² innerhalb von sechs Jahren betragen.

(Letzte Aktualisierung: 06.02.2019)