Kostenerstattung / Gemeinschaftsanwalt (§ 50 WEG)
Hier geht es um eine gesetzliche Regelung in § 50 WEG, nach der die Kostenerstattung begrenzt wird.
Siehe dazu auch den Beitrag von Drasdo in NJW-Spezial 2017, 353.
(Letzte Aktualisierung: 27.06.2017)