Mängelanzeige
Mieter oder Pächter sind grundsätzlich verpflichtet, Mängel rechtzeitig anzuzeigen. Verletzen sie diese Pflicht, kann das Recht auf Pacht- bzw. Mietminderung entfallen. Dies aber nur dann, wenn die Mängelanzeige zur unverzüglichen Beseitigung des Mangels durch den Verpächter oder Vermieter geführt hätte (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.07.2009 – 24 U 6/09).
(Letzte Aktualisierung: 07.02.2019)
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