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Mietrecht / WEG-Recht

Nachmieter

Ein Nachmieter, ist ein Mieter, der in ein bestehendes Mietverhältnis als Ersatz für einen ausscheidenden Mieter eintritt und etwaige Pflichten des Vormieters hinsichtlich verbliebener Mietvereinbarungen gegenüber dem Vermieter übernimmt. Einen Anspruch darauf haben die Mieter aber nur, wenn der Vermieter einverstanden ist oder wenn im Mietvertrag eine Nachmieter- oder Ersatzmieterklausel vereinbart wurde. Einen Nachmieter darf der Mieter auch stellen, wenn ein Härtefall vorliegt (OLG Oldenburg, Urt. v. 23.04.1981 – 5 UH 1/81).

(Letzte Aktualisierung: 20.05.2019)